Staatsform
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Politische Einrichtungen:
Die Türkei ist eine Republik, die auf säkularen, demokratischen und pluralistischen Prinzipien fußt. Die Türkische Republik wurde 1923 von Mustafa Kemal Atatürk gegründet und hat ein parlamentarisches Regierungssystem, das persönliche Rechte und Freiheiten verfassungsgemäß schützt. Die Türkei weist demzufolge eine klassische Gewaltenteilung in Judikative, Legislative und Exekutive auf.
Politische Institutionen:
Die Türkei ist Gründungsmitlied der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation (BSEC), der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (ECO) und von D-8. Sie ist ebenfalls Mitglied der UN, NATO, der OECD, OSZE, des Europarats, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der WTO, des IMF und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, und assoziiertes Mitglied der Europäischen Union.
Die höchste juristische Autorität der Türkei ist die Anayasa Mahkemesi (Verfassungsgericht). Die türkische Exekutive ist dem Verfassungsgericht unterworfen, welches Gesetze, gegen die ein Veto eingelegt wurde, einer Revision unterziehen kann. Die Legislative besteht aus der Nationalversammlung. Diese Körperschaft umfaßt 550 Abgeordnete, die landesweit in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt werden. Sie ist verantwortlich für Gesetzgebung und wähle den Präsidenten mit einer Amtszeit von 7 Jahren, der ein eingeschränktes Vetorecht besitzt. Die Exekutive besteht aus dem Präsidenten, dem Premierminister und dem Ministerrat. Der Präsident ernennt gemäß der allgemeinen Abstimmung den Premierminister, der den Ministerrat leitet. In Fällen, in denen das Abstimmungsergebnis knapp ausfällt, wird eine Regierungskoalition geformt mit stellvertretenden Premierministern aus den Reihen der Parteien mit den meisten Stimmen. In Einklang mit den Empfehlungen des neuen Premierministers ernennt der Präsident auch die Mitglieder des Ministerrats, der den verschiedenen Regierungsbehörden (wie z.b. dem Ministerium für Erziehung) vorsteht.
Alle türkischen Staatsbürger ab 18 Jahren haben das aktive Wahlrecht, und das Recht, sich in ihren Wahlbezirken als Wähler registrieren zu lassen. Alle Bürger über 25 Jahren können sich selbst zur Wahl stellen.
Eine Einbeziehung der Öffentlichkeit in Form eines Referendums ist in der Türkei ebenfalls möglich.
Die Verfassung wurde 1982 erneuert und erneut verabschiedet.
Die allgemeinen Wahlen vom 12. Juni 2011 resultierten im überwältigenden Erfolg der AKP - Adalet ve Kalkınma Partisi (Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung), die damit alleine die Regierung stellen konnte. Die Oppositionsparteien der Türkischen Nationalversammlung sind die CHP und MHP.
Der Grund dafür, daß lediglich 3 von 15 Parteien in das Parlament Einzug erhielten, liegt in einer Schwellenregelung im Wahlrecht, daß jede Partei mit weniger als 10% der nationalen Stimmen aus einer Parlamentsbeteiligung ausschließt und die Stimmen dieser Partei verlorengehen, ungeachtet der resultierenden Zusammensetzung des Parlaments.
Nach den Wahlen ergaben sich für die Wahlgewinner folgende Stimmenverteilung und Abgeordentenzahlen:
AKP – Partei für Gerechigkeit und Aufschwung 49,83% - 327 Sitze
CHP – Republikanische Volkspartei 25,98% - 135 Sitze
MHP – Partei der Nationalistischen Bewegung 13,01% - 53 Sitze
Unabhängig – 35 Sitze
Seit dem 19. Juli ist die Sitzeverteilung im Parlament wie folgt:
AKP – Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung: 326 Sitze
CHP – Republikanische Volkspartei: 135 Sitze
MHP – Partei der Nationalistischen Bewegung: 51 Sitze
BDP – Partei des Friedens und der Demokratie: 29 Sitze
Unabhängige Parlamentarier: 7 Sitze
KADEP – Partei der Partizipatorischen Demokratie: 1 Sitz


