Aufenthaltserlaubnis
Wir bedanken uns bei der Rechtsanwaltkanzlei Poroy & Özülkü für ihren Informationsbeitrag zu diesem Thema.
Die Aufenthaltserlaubnis bekommt man von der örtlichen Polizeidienststelle. Hat der Antragsteller oder das Familienoberhaupt bereits eine Arbeitserlaubnis, wird die Aufenthaltserlaubnis problemlos verlaengert.
Benötigte Dokumente:
a) Mit Auslaendern verheirateten Personen;
- 7 Passfotos des Bewerbers
- Bestaetigter Trauschein
- Schriftlicher Antrag
- Pass und Kopie des Passes
- 4 Erklaerungsformulare mit Schreibmaschine ausgefült
b) Arbeitende Auslaender;
- Von dem Staatssekretariat für Schatz bestaetigte Kopie der Arbeitserlaubnis
- Bittschrift auf Briefkopfpapier des Unternehmens
- Pass und Kopie des Passes
- 4 Erklaerungsformulare mit Schreibmaschine ausgefült
- 7 Passfotos
c) Auslaendische Studenten;
- Studienausweis der Universitaet
- 4 Kopien des von der jeweiligen Universitaet bestaetigten Antrages und Passkopie
- 7 Passfotos
- 4 Erklaerungsformulare mit Schreibmaschine ausgefült
- Bankauszug für die jaehrlich zur Verfügung gestellte Summe von USD 1 200
- Falls vorhanden Stipendiennachweis
Bewilligungszeitraum
Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung wird je nach Regelungen und Absprachen
mit den Herkunftslaendern des Antragstellers und besonders seinem Antrag entsprechend
festgelegt. Die Aufenthaltsgenehmigung ist höchstens 5 Jahre gültig. Der Zeitraum
kann vom Innenministerium nach Absprache mit dem Aussenministerium und gemaess
gegenseitigen Vereinbarungen verkürzt oder verlaengert werden.
Die Erlaubnis kann viermal verlaengert werden.
Adresse:
Vatan Caddesi,
Yabancilar Bürosu
Fatih, İstanbul
Musterantrag
Dieser Musterantrag muss entsprechend abgeaendert werden.
Istanbul Polizeipraesidium
Auslaenderamt
Istanbul
Ich habe die Prüfung für auslaendische Studenten erfolgreich abgelegt und bin an der ..... Universitaet eingeschrieben. Ich beantrage hiermit eine Aufenthaltsgenehmigung gemaess dem türkischen Gesetz.
Adresse Vor- und Nachname
Unterschrift
Datum
Die Aufenthaltsgenehmigung wird folgenden Personen verweigert;
- Personen, die in der Türkei einen nur Türken vorbehaltenen Beruf ausüben
möchten.
- Personen, deren finanzielle Mitteln dem türkischen Lebensstandard nicht entsprechen
- Personen, die illegal in die Türkei eingereist sind
- Personen, die Ordnung und Sicherheit in der Türkei stören oder gefaehrden
Folgende Berufe dürfen nicht von Auslaendern ausgeübt werden; Arzt, Zahnarzt, Hebamme, Krankenpfleger, Apotheker, Optiker, Tierarzt, Chemiker, Richter oder Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Verantwortlicher Herausgeber von Zeitungen (die Person muss türkischer Bürger sein, auch wenn das Blatt von Auslaendern verlegt wird), Mitglied, Repraesentant oder Beauftragter der Türkischen Börse. Der Verkauf von Monopolartikeln ist Auslaendern ebenfalls untersagt.
Die Verlaengerung von Erlaubnissen
Spaetestens innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des angegebenen Datums muss
eine Verlaengerung, bei den Sicherheitsbehörden beantragt werden. Der Antrag
kann auch vor Ablauf der Frist gestellt werden. Ist der Status des Antragstellers
gleich geblieben, wird keine Gebühr für die Verlaengerung erhoben.
Im Falle von Dokumentenverlust müssen die zustaendigen Behörden informiert und
ein Ersatzdokument mit gleichem Ablaufdatum erstellt werden. Sollte das verlorene
Dokument gebührenpflichtig sein, muss die Haelfte der Gebühr noch einmal entrichtet
werden.
Veraenderungen des bürgerlichen Status müssen innerhalb von 15 Tagen gemeldet
werden. Alle Aenderungen sind gebührenfrei.
Kein Visum wird benötigt von Auslaendern, die vor Ablauf der Erlaubnis das
Land verlassen haben und wieder eingereist sind. Die Dokumente müssen bei der
Einreise vorgelegt werden.
Auslaender mit Aufenthaltserlaubnis werden gebeten, die Polizei oder die Gendarmerie
innerhalb von 48 Stunden über einen Umzug zu informieren.
Unterbrechung der Aufenthaltsdauer
- Sich für eine maximale Periode von 6 Monaten im Ausland aufzuhalten bedeutet
keine Unterbrechung einer 5 jaehrigen Aufenthaltsdauer. Das heisst, dass die
Unterbrechungszeit des Aufenthaltes im Ausland, die nicht laenger ist als 6
Monate, nicht zur totalen Aufenthaltsdauer in der Türkei hinzugefügt wird. Die
Auslaender können die Türkei für eine Zeit von maximal 6 Monaten auf einmal
verlassen. Diese im Ausland verbrachte Zeit wird die Aufenthaltsdauer in der
Türkei nicht unterbrechen und in der Berechnung jener Zeit nicht berücksichtigt.
Kurz gesagt, die im Ausland verbrachte Zeit wird von der Aufenthaltsdauer in
der Türkei abgezogen.
- Im Falle einer Force Majeur wie medizinische Behandlung, Schulbesuch etc,
wird die Abwesenheit der Auslaender, die nicht laenger als 6 Monate dauert,
nicht als Unterbrechung der Aufenthaltsdauer betrachtet.
- Die Aufenthaltsdauer der Auslaender, die das Land auf illegale Weise betreten
haben, wird bei der Einbürgerung nicht berücksichtigt.
Die Auslaender, die in der Türkei entsprechend dem türkischen Gesetz wohnen
Nach dem Gesetz der türkischen Staatsangehörigkeit, wenn eine türkische Frau einen Auslaender heiratet, beeinflusst das die Staatsangehörigkeit des Mannes nicht. Eine auslaendische Frau hingegen, die einen türkischen Bürger heiratet, hat das Recht, ihre Staatsangehörigkeit auszuwaehlen. Dennoch, in gewissen Faellen, wie zum Beispiel bei Staatenlosen, nimmt der Auslaender automatisch die türkische Nationalitaet an, aus der Überlegung heraus, dass man, mindestens eine Staatsangehörigkeit haben muss. Für eine Auslaenderin, die einen türkischen Bürger heiratet, gibt es keine Verpflichtung auf ihre Nationalitaet zu verzichten. Das türkische Gesetz erlaubt der Frau zwei Staatsangehörigkeiten zu haben.

